Hausordnung
Die oberste Aufsicht für das Jugendgästehaus obliegt der Heimleitung. Ihr stehen pädagogische Betreuer zur Betreuung der SchülerInnen und StudentenInnen zur Seite. Die pädagogischen BetreuerInnen haben zusammen mit der Heimleiterung die Aufgaben, den HausbewohnerInnen nach Kräften beizustehen, das Gute in ihnen zu fördern und schlechte Einflüsse fernzuhalten.
Allgemeine Hausregeln:
- Von den SchülerInnen wird Höflichkeit, gutes Benehmen und ein gepflegtes Erscheinen erwartet. Das Grüßen am Morgen, ein freundlicher, respektvoller Umgang mit den BewohnerInnen des Hauses sowie dem Personal wird vorausgesetzt.
- Das Tragen von Kopfbedeckung im Speisesaal ist verboten.
- Die HausbewohnerInnen werden nach Geschlecht in voneinander getrennten Bereichen untergebracht. Das Betreten der Zimmer durch Hausbewohner des anderen Geschlechts ist strengstens verboten. Eine Übertretung dieser Anordnung hat den sofortigen Wohnentzug zur Folge.
- Das Betreten des Wohnbereichs ist hausfremden Personen nur nach Absprache mit den anwesenden BetreuerInnen bis maximal 20.00 Uhr gestattet (Anmeldung und Abmeldung im Büro).
- Für Wertgegenstände wird von Seiten des Heimes keine Haftung übernommen.
- Das Rauchen ist in sämtlichen Bereichen des Kolpinghauses gesetzlich verboten! Dies gilt auch für den Außenbereich.
- Eine Manipulation der Spielautomaten (Billardtisch, Dartscheibe, Tischfußballtisch) und Getränkeautomaten ist verboten und wird mit einer Verwarnung bestraft.
- Das Besitzen und Konsumieren von Alkohol, Drogen, sowie der Besitz von Feuerwerkskörpern, Waffen, Snus, Nikotinbeutel, E-Zigaretten, Shishas, Softguns, Spielekonsolen, Musikverstärker, Lautsprecherboxen, Kühlschränken, Haustieren usw. ist im gesamten Haus sowie den Zimmern verboten.
Zimmer:
- Auf Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern und allen anderen Räumlichkeiten (Billardraum, Fußballplatz, Turnhalle,…) des Hauses ist zu achten.
- Das Bett ist morgens aufzubetten und herumliegende Sachen vom Boden zu entfernen.
- Die Fenster sind beim Verlassen zum Frühstück weit zu öffnen und vor dem Schulbesuch wieder zu schließen.
- Elektrische Geräte wie Föhn, Glätteisen usw. sind nach Gebrauch auszustecken.
- Musikanlagen, Fernseher und Computer sind nur in Zimmerlautstärke zu benützen, ansonsten ist mit Konsequenzen zu rechnen.
- Das Hantieren mit Feuer, sowie das Rauchen in den Zimmern ist verboten!
- Die Zimmerausstattung darf keinesfalls beschädigt werden. Das Anbringen von Plakaten oder Ähnlichem an den Wänden ist verboten. Bilder und Kreuze dürfen nicht abgehängt werden. Sollte es zu einer Beschädigung kommen, wird von der Kaution der Betrag in Höhe des Schadens einbehalten.
- Das Essen von Speisen (wie Pizza, Kebab oder Fastfood) ist in den Zimmern verboten.
- Das mutwillige Zerstören von hauseigenen Gegenständen oder Mobiliar, hat eine schriftliche Verwarnung und das Einbehalten der gesamten Kaution zur Folge.
- Die PädagogInnen haben jederzeit das Recht eine unangekündigte Zimmerkontrolle durchzuführen.
Bei Nichteinhalten der Hausordnung kann jederzeit von den BetreuerInnen und der Heimleitung eine mündliche oder schriftliche Verwarnung verhängt werden. Bei der Dritten schriftlichen Verwarnungen ist mit einem Wohnentzug zu rechnen.
Bei Krankheit:
- Sollte ein Schüler oder eine Schülerin erkranken, so ist dies bis 07:30 Uhr den PädagogInnen und der Berufsschule zu melden und bis 9 Uhr ein Arzt aufzusuchen.
- Eine schriftliche Krankmeldung eines Arztes ist im Heim und der Berufsschule abzugeben.
- Krankheiten die länger als einen Tag dauern, sind zuhause auszukurieren.
Sportplatz:
- Der Sportplatz steht den SchülerInnen jederzeit zur Verfügung.
- Schäden sind umgehend im Büro zu melden und für diese Haftung zu tragen.
Ausgangsregeln:
- SchülerInnen haben sich an die aktuellen Ausgangsregeln des Hauses zu halten. Das Austragen in die dafür vorgesehenen Ausgangslisten ist für alle verpflichtend.
- Ausgangszeiten:
Minderjährige bis längstens 20:00 Uhr,
Volljährige bis längstens 21:00 Uhr - Die SchülerInnen haben pünktlich vom Ausgang zurückzukehren.
- Wenn SchülerInnen zuhause schlafen möchten, haben sie dies bis spätestens 20 Uhr schriftlich im Büro zu melden und müssen sich zwingend persönlich bei den PädagogInnen abmelden. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Das Jugendgästehaus ist bis 21.30 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt herrscht Nachtruhe im gesamten Haus. Sollte während der Nachtruhe noch Lernwille bestehen, ist mit den anderen Zimmerbewohnern das Einvernehmen herzustellen.
- Für die Zeit der Abwesenheit der SchülerInnen vom Haus Kolping übernehmen die Erziehungsberechtigten die volle Verantwortung.
Alkohol/Drogen/Medikamente u.ä.
- Das Besitzen und Konsumieren von Alkohol, Drogen, sowie der Besitz von Feuerwerkskörpern, Waffen u.ä. sind im gesamten Haus sowie den Zimmern verboten. Zuwiderhandlung hat den sofortigen Wohnungsentzug zur Folge!
- Die PädagogInnen sind jederzeit dazu befugt, eine Alkoholkontrolle mittels eines Alkomaten durchzuführen. Ab einer Alkoholmenge von 0,5 Promille in der Atemluft ist mit einer schriftlichen Verwarnung zu rechnen.
- Falls Medikamente/Antibiotika, ähnliche Arzneimittel verordnet wurden, oder Allergien und/oder ansteckende Krankheiten bestehen, so ist dies bei Einzug zu melden.
Die Heimleitung