AGB
- Unsere Gäste leben hier in Vollpension, Halbpension, Frühstücks- oder Selbstverpflegung mit Kühlschrank und
Etagenküchen (wenn möglich!).
- Der Verpflegungswunsch ist bei Einzug bekannt zu geben.
- Der Betrieb richtet sich nach der Ferienordung in Kärnten, das heißt, dass der Reinigungs- und Küchendienst
während der Ferien nicht in
Betrieb ist. Im Falle von zwingenden zusätzlichen Öffnungszeiten ist die Nutzung wie üblich möglich.
- Die erste Essenausgabe in der Woche ist das Frühstück montags, die letzte Ausgabe das Mittagessen freitags.
- Als „Nonprofit-Unternehmen“ sind wir auf einen geringen Mitarbeiterstab ausgerichtet. Es wird um eine pflegliche
Mitarbeit im Haus ersucht – Zimmer sind in Ordnung zu halten, sodass unsere Reinigungsdamen ungehindert den Boden
wischen und die Regale abstauben können; die Etagenküchen im Studentenheim sind sauber zuhalten und das Geschirr
für Nachfolger abzuspülen.
- Bei Einzug vor dem 15. des Monats wird der gesamte Monatsbeitrag verrechnet. Bei Einzug nach dem 15. des Monats
wird der halbe Monatsbeitrag verrechnet.
- Die Begleichung der Monatsmiete ist im Vorhinein zu bezahlen, außerdem ersuchen wir um die Erstellung eines
Dauerauftrages – sofern möglich.
- Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch den Mieter gilt die Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist.
- Wird ein Mieter in das unmittelbar weitergehende Mietverhältnis eingebracht, wird die Kündigungsfrist
aufgehoben.
- Das Rauchen ist in sämtlichen Bereichen des Kolpinghauses gesetzlich verboten! Dies gilt auch für den
Außenbereich.
- Für Lernzwecke sind jederzeit Räumlichkeiten außerhalb des Zimmers vorhanden.
- Für Parties bzw. Feste ist das Zimmer nicht geeignet. Es wird um Verständnis gebeten, dass auf Grund der
besonderen Wohnsituation in unserem Haus Rücksichtslosigkeit sofort mit einer Auflösung des Mietverhältnisses
durch die Hausverwaltung beantwortet wird und ab 22.00 Uhr Ruhe im Haus erwünscht ist.
- Der pädagogische Dienst ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr für die Wünsche der
Gäste eingerichtet. Die Diensthabenden haben im Sinne der Organisation des Hauses einen Auftrag zu erfüllen, ihnen
ist das nötige Gehör zu schenken.
- Die Anreise in unser Heim ist sonntags ab 18:00 Uhr möglich. Eine Anreise am Montag ist möglich, dafür bitte im
Büro Bescheid geben.
- Das Kolpinghaus Spittal/Drau ist ab Freitag Mittag geschlossen. Gebrauchsgüter können über die Wochenenden im
Zimmer gelassen werden.